Krankenhäuser

Krankenhäuser sind gemäß § 107 Absatz 1 SGB V Einrichtungen, die

  1. der Krankenhausbehandlung oder Geburtshilfe dienen,
  2. fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende, ihrem Versorgungsauftrag entsprechende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und nach wissenschaftlich anerkannten Methoden arbeiten,
  3. Mithilfe von jederzeit verfügbaren ärztlichem, Pflege-, Funktions- und medizinischtechnischem Personal darauf eingerichtet sind, vorwiegend durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen Krankheiten der Patienten zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Krankheitsbeschwerden zu lindern oder Geburtshilfe zu leisten, und in denen
  4. die Patienten untergebracht und verpflegt werden können.

Dabei kann es sich bei den Krankenhäusern um zugelassene Krankenhäuser im Sinne § 108 SGB V handeln, oder um nicht zugelassene Krankenhäuser, die über eine Konzession nach § 30 GewO verfügen.

Die Krankenhäuser nach § 108 SGB V erbringen dabei in den unterschiedlichsten Versorgungsstufen (Versorgungsstufen I – III sowie Fachkrankenhäuser) gemäß § 39 Abs. 1 SGB V vollstationäre, stationsäquivalente (§ 115 d SGB V), tagesstationäre (§ 115 e SGB V), teilstationäre, vor- und nachstationäre sowie ambulante Behandlungen (wie zum Beispiel PIA/PsIA gemäß § 118 SGB V).

 

Spitzenmedizin und ärztliches Engagement ist vor dem Hintergrund einer steigenden Komplexität betriebswirtschaftlicher Abläufe in Krankenhäusern seit geraumer Zeit allein nicht mehr ausreichend. Es gilt vielmehr, neben interdisziplinärer Zusammenarbeit auch Managementkenntnisse in Krankenhäusern im Sinne von Dienstleistungsunternehmen umzusetzen.

Es wird ganz wesentlich darauf ankommen, sicherzustellen, dass private Krankenhäuser einen festen Platz im Gesundheitswesen haben. Dies setzt voraus, dass privat investiertes Kapital verlässliche wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen vorfindet. Ein Hauptanliegen muss sein, im System der gesundheitlichen Versorgung die Bedeutung und die Vorteile einer privatwirtschaftlichen Klinikorganisation deutlich zu machen: Große Flexibilität, effiziente Personalstrukturen, klar definierte Kompetenzen und Verantwortlichkeiten, kurze Entscheidungswege und die Innovationsbereitschaft der privaten Träger.

Die Etablierung der pauschalierenden Vergütungssysteme DRG (Somatik) und PEPP (Psychiatrie/Psychosomatik) ist abgeschlossen. Die ursprüngliche Absicht, die Vergütung im Akutkrankenhausbereich transparenter und vor allem gerechter zu gestalten, ist durch politisch motivierte Eingriffe in das Kalkulationssystem verwässert worden.

Immer tiefergehende Eingriffe in den Klinikablauf durch stringente Personalvorgaben, steigende Qualitätsanforderungen, detaillierte Vorgaben zum Entlassmanagement, Vorgaben zu Digitalisierung, zu Hygienefragen uvm. engen den Handlungsrahmen von Klinikbetreibern stark ein, was sich negativ auf die Betriebsergebnisse auswirkt.

Verbandsarbeit ist daher unerlässlich, um Gehör bei den politischen Entscheidern zu finden, um weitergehenden Schaden von den Kliniken abzuwenden. Wir verstehen es als unsere Hauptaufgabe, für die Krankenhäuser stabile ordnungspolitische Rahmenbedingungen zu schaffen, die langfristiges unternehmerisches Handeln zulassen. Dabei wird die wettbewerbliche Ausgestaltung der Leistungsbeziehungen der Krankenhäuser untereinander zu einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Qualität führen und damit auch einen wesentlichen Beitrag zur effizienten Verwendung der vorhandenen Mittel im Gesundheitswesen leisten.

Vor allem muss erreicht werden, dass die Krankenhäuser die notwendigen Investitionen finanziert bekommen. Da die auf Landesebene hierzu bereitgestellten Investitionsmittel schon seit vielen Jahren nicht mehr ausreichen, um moderne Krankenhausstrukturen aufrecht zu erhalten, muss womöglich eine bundespolitische Lösung für dieses große Problem im Gesundheitswesen gefunden werden.

Der Verband bringt sich mit Vehemenz dafür ein, dass die anstehende Reform im Bereich der Krankenhausplanung so ausgestaltet wird, dass auch weiterhin eine bedarfsgerechte und flächendeckende Gesundheitsversorgung in Bayern gewährleistet ist.

Um die gesetzten Ziele zu erreichen, arbeiten wir auf Landesebene eng mit der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) zusammen. Auf Bundesebene ist unser Spitzenverband, der BDPK, unser Ansprechpartner, der wiederum eng mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft zusammenarbeitet.