Entwurf des BMG-Vorschlags zur Krankenhausreform

Der Entwurf für den Basisvorschlag des BMG zur geplanten Krankenhausreform ist bekannt geworden. Dieser Entwurf ist als Diskussionsgrundlage für den Koordinierungskreises gedacht und dient der Vorbereitung des Bund-Länder-Treffens am 23.05.2023 und der Erarbeitung einer ersten Folgenabschätzung. Vorgesehen in dem Papier ist u. a. eine Orientierung der Leistungsgruppen am NRW-Modell, die Öffnung der Geburtshilfe auch für Level-1-Kliniken und eine neue Level-Kategorie "F" für Fachkrankenhäuser.

Aus dem BMG ist ein Basisvorschlag zur geplanten Krankenhausreform bekannt geworden (Anlage 1), welches das BMG im Rahmen des Bund-Länder-Treffens am 23. Mai 2023 den Ländern vorstellen soll. Der vorliegende Entwurf wurde am 08.05.2023 im Rahmen der Klausursitzung des Koordinierungskreises des Bund-Länder-Treffens beraten. Laut dem Papier plant das BMG die Beauftragung von vier Folgenabschätzungen, für welche das BMG Folgendes vorschlägt:

Potenzielles Leistungsangebot ausgehend von Levelzuordnungen (Arbeitsinstrument)

  • Levelzuordnung zunächst als Arbeitsinstrument zur Folgenabschätzung
  • Zuordnung der NRW-Leistungsgruppen zu Leveln erfolgte in Anlehnung an Empfehlungen der Regierungskommission
  • Neu: Öffnung der Geburtshilfe auch für Level I-Kliniken
  • Zuordnung zu Level I, II und III erfolgt für anstehende Folgenabschätzung auf Basis der bestehenden G-BA-Notfallstufen

Aktuelle Verteilung von Leistungsgruppen unabhängig von Leveln

  • Zuordnung der Krankenhäuser zu den NRW-Leistungsgruppen auf Grundlage aktuell erbrachter Leistungen   

Leistungsangebot unter Berücksichtigung von Qualitätskriterien

  • Auf Basis der Qualitätskriterien der LG gemäß NRW-Krankenhausplan erfolgt Analyse zu Krankenhäusern, welche Qualitätskriterien erfüllen und bestimmte Leistungsgruppen erbringen können und welche dies wegen fehlender Strukturen nicht mehr könnten

Umgang mit Fachkrankenhäusern

  • Fachkrankenhäuser werden vorläufig einem eigenen Level F zugeordnet und in der ersten Folgenabschätzung grob definiert als Kliniken, die zu einem weit überwiegenden Anteil auf bestimmte Leistungen. spezialisiert und für die Versorgung der Bevölkerung mit diesen Leistungen in einem erheblichen Maße relevant sind.
  • Berufsgenossenschaftliche Kliniken und Bundeswehrkrankenhäuser werden im Rahmen der ersten Folgenabschätzung ebenfalls dem Level F zugeordnet.

Weitere Planungen des BMG

  • Perspektivische Weiterentwicklung der Leistungsgruppen unter Berücksichtigung der Vorschläge der Regierungskommission und der Stellungnahmen der medizinischen Fachgesellschaften
  • Die Festlegung von Leistungsgruppen mit bundeseinheitlichen Mindeststrukturvoraussetzungen soll durch Rechtsverordnung des BMG unter Einbeziehung der Länder erfolgen.
  • Die Leistungsgruppen sollen Leveln zugeordnet werden können. Die Vorgaben zu Leveln werden im weiteren Prozess beraten.
  • Die Definition von Fachkrankenhäusern soll auf der Grundlage der Vorschläge der AWMF-ad hoc Kommission Versorgungsstrukturen, der Regierungskommission und der Länder erfolgen und bis zum 23 Mai 2023 auf Fachebene möglichst geeint werden.
  • Berufsgenossenschaftliche Kliniken und Bundeswehrkrankenhäuser werden dabei unter Anerkennung ihrer besonderen Aufgabenstellung berücksichtigt.
  • Ausgestaltung der Vorhaltevergütung sowie die tatsächliche Umsetzung der Reform sollen nicht Teil der (ersten) Folgenabschätzung sein.

Insbesondere vor dem Hintergrund der ebenfalls kürzlich bekannt gewordenen Beschlussempfehlung der Amtschefkonferenz der Länder (Anlage 2), in welcher grundlegende Vorschläge der Regierungskommission wie die der Einführung der Krankenhaus-Leveln abgelehnt werden, ist eine offene Diskussion für die nächste Sitzung der Bund-Länder-Gruppe am 23. Mai 2023 zu erwarten.