Ambulante Reha

Die medizinische Rehabilitation spielt für viele erkrankte Menschen eine zentrale Rolle bei ihrer Rückkehr in ihren Alltag und Beruf. Auch im Blick auf die Verhinderung von Pflege hat die Rehabilitation einen bedeutenden Stellenwert. Sie umfasst sowohl die Anschlussrehabilitation nach einem Krankenhausaufenthalt als auch das sogenannte Heilverfahren bei akuten oder chronischen Erkrankungen, das in Zusammenarbeit mit Fach- und Hausärzten beantragt wird. Die medizinische Rehabilitation ist deshalb eine wichtige Säule in der medizinischen Behandlungskette.

Allen Rehabilitationsformen gemein ist, dass sie nicht nur in stationären Rehabilitationskliniken, sondern auf der Grundlage von § 40 SGB V auch als ambulante Rehabilitation durchgeführt werden können. Dabei kann die ambulante Rehabilitation, wie auch das stationäre Pendant, ausschließlich in speziell zugelassenen Rehabilitationszentren erfolgen. Die Kosten der ambulanten Rehabilitation werden von den Leistungsträgern Deutsche Rentenversicherung sowie der gesetzlichen und privaten deutschen Krankenversicherung übernommen. Die ambulanten Rehabilitationszentren sind auf verschiedene medizinische Fachbereiche spezialisiert. Vielfach vereinen sie mehrere Indikationen unter einem Dach.