Die Geschichte des Verbandes

75 Jahre Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern, das ist für die Jüngeren sicherlich ein schwer zu erfassender Zeitraum. Deshalb soll versucht werden, den Zeitraum plastisch vor Augen zu führen: 75 Jahre, das bedeutet knapp 27.375 Tage, also über 657.000 Stunden. Wenn man bedenkt, was in einer einzigen Stunde alles passieren kann, so werden wir uns der Dimension dieses Zeitraumes bewusst.

 

Gründung der Arbeitsgemeinschaft der Privatkrankenanstalten Münchens

Bereits im Spätherbst des Jahres 1946 als unser Land noch in Schutt und Asche lag, fanden sich die Klinikeigentümer Dr. Heinz Breidenbach von der damaligen Privatklinik Carolinum und Dr. Heinrich Müller von der damaligen Privatklinik München-Thalkirchen zu ersten Gesprächen zusammen, um einen Zusammenschluss der privaten und freigemeinnützigen Krankenanstalten zu planen, soweit dies die alliierten Kontrollratsgesetze zuließen.

Mit Schreiben vom 15.03.1947 lud Dr. Breidenbach die Inhaber der Münchner Privatkliniken, die schon vor dem 3. Reich im Verband der Privatheilanstaltsbesitzer Münchens zusammengeschlossen waren, für den 23. April 1947 in die Privatklinik Carolinum zur Gründung der Arbeitsgemeinschaft der Privatkrankenanstalten Münchens ein. Hierzu gehörten:

  • Privatklinik Maria-Theresia Prof. Dr. Lebsche
  • Privatklinik Carolinum
  • Privatklinik Dr. Riefler
  • Privatklinik Geheimrat Dr. Krecke
  • Krankenhaus Rotes Kreuz
  • Diakonissenanstalt
  • Privatklinik Josephinum
  • Privatklinik Dr. Hirsch
  • Privatklinik Dr. Decker
  • Privatklinik Dr. Gilmer
  • Privatklinik Dr. Mohr
  • Privatklinik Dr. Geisenhofer
  • Privatklinik Dr. Rinecker
  • Privatklinik Dr. Müller
  • Krankenhaus Barmherzige Brüder
  • Krankenhaus des Dritten Ordens
  • Augenheilanstalt Herzog Carl Theodor

Zweck dieses Zusammenschlusses war ein einheitliches Vorgehen bei den Behörden infolge der äußerst stark angespannten Versorgungslage in der Belieferung mit Medikamenten, ärztlichen Instrumenten, Wäsche, Lebensmitteln und sonstigem medizinischen Bedarf.

Die damalige Versammlung wählte Dr. Heinz Breidenbach zum 1. Vorsitzenden, Dr. med. Heinrich Müller zum 2. Vorsitzenden und Pater Theodor Götz, Krankenhaus des Dritten Ordens, zum 3. Vorsitzenden. Bereits unmittelbar nach Gründung der Arbeitsgemeinschaft der Privatkrankenanstalten Münchens wandte diese sich an den damaligen Ministerpräsidenten, die Fraktionen des Landtags und sonstige Stellen mit dem Anliegen, „dass der gesamte noch vorhandene Restbestand an Wehrmachtslagern und sonstigem Ausweichgut, das dem Staate Bayern zur Verfügung stand, mit sofortiger Wirkung einer einzigen Stelle unterstellt wird, die dann zu beauftragen wäre, in gerechter Weise eine Verteilung an öffentliche und private Krankenanstalten durchzuführen, zumal die in der Arbeitsgemeinschaft der Privatkrankenanstalten Münchens zusammengeschlossenen Häuser mit nahezu 2.500 Krankenbetten in der Belieferung mit Lebensmitteln und medizinischer Ausrüstung nicht in derselben Weise erfolgte, wie bei den staatlichen und kommunalen Krankenhäusern“.

Bereits bei Abschluss der Gründungsversammlung wurde aus dem neuen Mitgliederkreis angeregt, zu gegebener Zeit die Arbeitsgemeinschaft auf das ganze Land Bayerns auszudehnen.

In der Folgezeit trafen sich die Mitglieder alle 8 Wochen, um ihre Erfahrungen auszutauschen, um Anregungen mitzunehmen und um die weitere Verbandsarbeit zu beraten. Weiterhin wurden die Gespräche mit den gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen und neue Pflegesätze im Rahmen des seit 1928 bestehenden Münchner Heilanstaltsvertrages vereinbart.

 

Ausweitung der Arbeitsgemeinschaft auf das gesamte Bundesland Bayern und Gründung der Arbeitsgemeinschaft der Privatkrankenanstalten in Bayern

Von der zunächst in der Privatklinik Carolinum untergebrachten Geschäftsstelle wurden dann mit behördlichem Einvernehmen die Bezugsanweisungen für Lebensmittel, Obst, Gemüse, Textilien, Baustoffe und Heizmaterial den Krankenanstalten zugeteilt. Der ständige Kontakt mit den Behörden, die geschickte Verhandlungsführung des damaligen Vorstandes und das ständige Für und Miteinander der Mitglieder stellten die Münchner Arbeitsgemeinschaft auf eine solide Grundlage, die dazu führte, dass dann am 15. November 1947 im Sitzungssaal des Münchner Rathauses neben den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft der Privatkrankenanstalten Münchens weitere Kliniken wie die Frauenklinik Würzburg Dr. Köster, Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Regensburg, Privatklinik Herrsching Dr. Schindlbeck, Frauenklinik Coburg Dr. Dreyer, zusammenkamen und beschlossen, die Arbeitsgemeinschaft der Privatkrankenanstalten in Bayern zu gründen, die dann zu Beginn des Jahres 1948 ihre Tätigkeit aufnahm. Unter Leitung des Wahlausschussvorsitzenden Prof. Dr. Kielleuthner wurden Dr. Heinz Breidenbach zum Vorsitzenden, Dr. Heinrich Müller zum 2. Vorsitzenden, sowie Dr. Golling, Rosenheim, Dr. Wahlig, Aschaffenburg, Dr. König, Bad Reichenhall als ärztliche Beiräte und als wirtschaftliche Beiräte Diakonissin Magdalene Zwanzger, München, Frau Generaloberin Held, München und Herr Dr. Hüglin, Ebenhausen, bestimmt. Der Beitrag wurde damals auf DM 5,00 je Krankenbett und Jahr festgesetzt. Mit dieser Gründung konnte die Arbeit auf Landesebene 1948 beginnen. Die Zahl der Mitglieder wuchs bereits bis zum Jahresende auf 76 mit 7.867 Krankenbetten.

In der Folgezeit wurde mit den Behörden, insbesondere dem damaligen Arbeitsministerium, den Regierungen, den Krankenkassenverbänden, der Bayer. Landesärztekammer, den Wirtschaftsverbänden und der Arbeitsgemeinschaft für das Krankenhauswesen in Bayern, dessen Vorsitzender Geh. Sänitätsrat Prof. Dr. Schindler vom Krankenhaus des Dritten Ordens war, aufgenommen und gepflegt.

Zunächst ging man daran, die noch evakuierten Kliniken an ihren eigentlichen Standort zurückzuverlegen, die noch von der Besatzungsmacht beschlagnahmten Häuser frei zu bekommen, was oft mehrere Jahre dauerte. Am 1. Juli 1949 wurde Herr Heinz Rottmann zum Geschäftsführer bestellt. Nunmehr galt es, die Geschäftsstelle systematisch aufzubauen und das im Vordergrund stehende Beschaffungswesen zu intensivieren (Obst wurde damals zum Teil in angeheuerten Lastwagen nachts und unter Umgehung von Wachen an der Zonengrenze zweimal im Jahr aus dem Bodenseegebiet geschafft).

Durch das ständige Anwachsen der Verbandsarbeit und die räumliche Enge wurden die Geschäftsräume mehrfach gewechselt. Mit dem letzten Umzug verließ man die Räume in der Elsenheimerstraße 37 und siedelte über in das Gebäude der PEG, Kreillerstraße 24.

Dank der stets guten Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Sozial- und heutigen Gesundheitsministerium und Mitwirkung in den verschiedensten Ausschüssen und Unterausschüssen wie Krankenhausplanungsausschuss, Landespflegesatzausschuss, Unterausschuss Bauprogramm usw. konnte in den Folgejahren erreicht werden, dass die bayerischen Privatkrankenanstalten aus der Versorgung der Bevölkerung nicht wegzudenken sind. Mit Anerkennung und Dankbarkeit kann nun festgestellt werden, dass die Bayerische Staatsregierung für die Belange der Verbandsmitglieder stets Verständnis hatte und immer bemüht war, die 3 Säulen im Krankenhausbereich – Öffentliche – Freigemeinnützige – Private – als gleichrangig zu sehen.

Vordringliche Aufgabe des Verbandes war es, den Kontakt zu den gesetzlichen Krankenkassen und der privaten Krankenversicherung, vertreten durch deren Landesausschuss Bayern, zu pflegen. Dank der guten persönlichen Kontakte und der ständigen Zusammenarbeit ist hier ein partnerschaftliches Verhältnis erwachsen.

Schon früh nahm die damalige Arbeitsgemeinschaft Verbindung mit der Bayerischen Krankenhausgesellschaft auf, mit der durch die enge Zusammenarbeit im Vorstand, Hauptausschuss und verschiedenen anderen Ausschüssen, insbesondere bei übergeordneten Problemen, die alle Krankenhausträger treffen, eine harmonische Zusammenarbeit erreicht werden konnte.

 

Die Arbeitsgemeinschaft wird zum "Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V."

Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18.04.1970 wurde die Arbeitsgemeinschaft dann in „Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V.“ umbenannt. Hierdurch sollte ein engerer Zusammenschluss der Mitglieder dokumentiert werden.

Eine der satzungsgemäßen Aufgaben lag darin, für die Verbandsmitglieder Tarifverträge auszuhandeln. Erstmals 1960 wurde ein eigenständiger Lohn- und Gehaltstarifvertrag abgeschlossen.
Bereits 1958 wurde der erste Bundesmanteltarifvertrag vereinbart.

 

Gründung des Versorgungsverbandes der Privatkrankenanstalten e.V., VPK

Ein weiterer Meilenstein ist in der Gründung - zum 01.01.1977 gab sich der Verband eine Versorgungsordnung - des Versorgungsverbandes (Versorgungsverband der Privatkrankenanstalten e.V., VPK) zu sehen, der eine Gemeinschaftseinrichtung des Verbandes der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V. ist. Nach dem satzungsgemäßen Zweck des Vereins sind Richtlinien für die Versorgung der Beschäftigten in Privatkliniken aufzustellen und im Wege einer Gruppenversicherung in Ergänzung zu den Leistungen aus den gesetzlichen Rentenversicherungen eine Zusatzversorgung bei vorzeitiger Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, im Alter oder bei Tod durchzuführen. Der Verband hat die Mitgliedschaft für alle nach §30 Gewerbeordnung konzessionierten Krankenanstalten (bundesweit) zugelassen, sofern diese Mitglieder eines Landesverbandes der Privatkrankenanstalten sind. Der VPK erfreute sich lange Zeit einer ständig wachsenden Mitgliedszahl. Mit Kündigung des "Tarifvertrag über eine Zusatzversorgung" mit Wirkung zum 31.12.2004 durch die Gewerkschaften, verliert das Versorgungswerk allerdings kontinuierlich Mitglieder.

 

Mitglieder und Verbandspolitik

Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V. ist heute der größte Landesverband im Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK).

An der Entwicklung der Zahl der Mitgliedshäuser sowie der vertretenen Krankenbetten kann auch der Strukturwandel nachvollzogen werden, der gerade in den letzten Jahren den Bereich der vollstationären Gesundheitsversorgung geprägt hat. Große Klinikketten sind entstanden, der Wettbewerb im Gesundheitswesen hat an Fahrt zugenommen. Immer mehr kommunale bzw. gemeinnützige Einrichtungen werden privatisiert bzw. verkauft. So betrug der Anteil der privat betriebenen Plankrankenhäuser im Jahre 2006 bundesweit bereits 27,75%. Dieser Wert steigt langsam an. Er liegt im Jahre 2020 bei 38,47% (732 von 1.903 Krankenhäusern).

Noch vor 20 Jahren hat der Verband mit seinen damals 170 Mitgliedern ca. 18.000 Betten vertreten. In 2023 sind gut 170 Mitgliedshäuser sowohl im Akut- wie auch im Rehabilitationsbereich mit ca. 25.000 Krankenbetten bzw. Behandlungsplätzen gelistet.

Während der nunmehr abgelaufenen 75 Jahre wurde die Verbandsarbeit ganz wesentlich durch die Persönlichkeiten seiner Vorstandsmitglieder geprägt, die in großer Kontinuität stets bereit waren, sich oft und unter großen persönlichen Opfern für die Interessen der anvertrauten Mitglieder zu verwenden.

Neben den Gründern Dr. Heinz Breidenbach und Dr. Heinrich Müller, seien hier stellvertretend für alle, die langjährigen 1. Vorsitzenden Dr. Gabriel Mayer, Dr. Eduard Koschade, Herr Peter Rothemund sowie Herr Herbert-M. Pichler, der mehr als 20 Jahre im Verbandsvorstand tätig war, genannt. Seit 2019 ist Herr Markus Stark, Geschäftsführer der Erler Kliniken, in der Funktion als 1. Vorsitzender tätig.

Der Verband hat in den zurückliegenden Jahren – auch durch enge Zusammenarbeit mit den anderen 12 Landesverbänden und dem BDPK sowie anderen Verbänden und Interessensvertretern (BKG, DKG, usw.) – solide und erfolgreiche Verbandspolitik betrieben und ist als Interessenvertretung der Bayerischen Privatkrankenanstalten nicht mehr wegzudenken. Die nach wie vor steigenden Mitgliedszahlen untermauern dies.
Und auch die absoluten Krankenhauszahlen untermauern diesen Trend: So betrug Anfang 2023 die Zahl der in privater Trägerschaft betriebenen bayerischen Akutkliniken 107, bei 212 öffentlich und 48 freigemeinnützig betriebenen Plankrankenhäusern. Der Anteil der Privatkliniken liegt somit bei nunmehr 29,15%.

Der Verband sieht sich und seine Mitglieder für die Zukunft gewappnet, vorausgesetzt, dass die Zusammenarbeit mit den Verbandsmitgliedern auf Landesebene, die Zusammenarbeit mit den anderen Landesverbänden im BDPK und nicht zuletzt die Zusammenarbeit mit anderen Interessenverbänden kontinuierlich ausgebaut werden kann.

Geführt wird der Verband aktuell von der Hauptgeschäftsführerin Frau Dr. Ann-Kristin Stenger (seit 01.04.2006 HGF) sowie dem Geschäftsführer Michael Strobach (seit November 2007).