VPKA Bayern
19. Mai 2012  

BKG-Vorstandsmitgliedschaft

Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V. stellt entsprechend der Satzung der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) gemäß § 6 Abs. 2 ein Vorstandsmitglied des Vorstandes der Bayerischen Krankenhausgesellschaft.

Der Vorstand (Organ der BKG) leitet die Geschäfte der BKG – soweit nicht die Mitgliederversammlung oder der Hauptausschuss zuständig sind – und setzt hiefür eine Geschäftsstelle ein. Die Geschäftsführung (§ 10) untersteht seiner Aufsicht. Derzeitiger Vertreter des VPKA im Vorstand der BKG ist Herr Herbert-M. Pichler.
Mi, 18.Jul.12 14:00 - Mi, 18.Jul.12 16:00

Arbeitskreis Reha

Verbandsgeschäftstelle Kreillerstraße 24, 81673 München
Veranstalter:

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