Ambulante Behandlung
Zu den ambulanten Leistungen in Krankenhäusern gelten verschiedene Leistungen
gemäß Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V). Hierzu gehören vor allem die Leistungen gemäß
- § 115 b SGB V "Ambulantes Operieren im Krankenhaus"
- § 116 SGB V "Ambulante Behandlung durch Krankenhausärzte"
- § 116 a SGB V "Ambulante Behandlung durch Krankenhäuser bei Unterversorgung"
sowie - § 116 b SGB V "Ambulante Behandlung im Krankenhaus" (hochspezialisierte
Leistungen, seltene Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen
Krankheitsverläufen).
