VPK – Versorgungsverband der Privatkrankenanstalten e. V.

Gemäß der aktuellen Satzung des Vereins ist der Versorgungsverband eine Gemeinschaftseinrichtung des Verbandes der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V.

Der Versorgungsverband hat den Zweck, Richtlinien für die Versorgung der Beschäftigten in Privatkliniken aufzustellen und im Wege einer Gruppenversicherung in Ergänzung zu den Leistungen aus den gesetzlichen Rentenversicherungen eine Zusatzversorgung bei vorzeitiger Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, im Alter oder bei Tod durchzuführen.

Zu diesem Zweck hat der VPK für seine tarifgebundenen Mitglieder einen Kollektivversicherungsvertrag mit der SwissLife in München – im folgenden „Rentenanstalt“ genannt - abgeschlossen, die den versorgungsberechtigten Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen in Ergänzung zu den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Zusatzversorgung bei vorzeitiger Berufsunfähigkeit, im Alter und bei Tod gewährt. Die Zusatzversorgung besteht in der Rechtsform der Direktversicherung gemäß dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). Die versicherten Personen haben gegenüber der Rentenanstalt einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf die Leistungen dieser Zusatzversorgung.

Website des VPK: www.vpkev.de