„Eckpunktepapier weist nach wie vor gravierende Schwachstellen auf“

VPKA moniert Fehlen von Bedarfsanalysen und Folgenabschätzungen

München - „Eine Krankenhausreform ist sicherlich sinnvoll und nötig“, betont Dr. Ann-Kristin Stenger, Hauptgeschäftsführerin des VPKA Bayern. „Sie bietet die Chance, vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der demografischen Entwicklung wichtige Weichenstellungen hinsichtlich der medizinisch-pflegerischen Versorgung vorzunehmen. In seiner jetzigen Form weist das von der Bund-Länder-Gruppe erarbeitete Eckpunktepapier zur Krankenhausreform jedoch nach wie vor gravierende Schwachstellen auf.“


Die Probleme und Herausforderungen, denen sich Krankenhäuser in Deutschland gegenübersehen, sind vielfältig: die inflationsbedingten Betriebskostensteigerungen bei gleichzeitig stark gesunkenen Belegungszahlen (aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zufolge liegt die Bettenauslastung nach wie vor 13,4 Prozent unter dem Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019) sorgen für massive wirtschaftliche Probleme; die chronische Unterfinanzierung der Investitionskosten durch die Länder bedingt einen Investitionsstau; der Fachkräftemangel führt zu geradezu dramatischen Personalengpässen. 


„Die Krankenhausreform soll die gewaltigen Probleme der deutschen Krankenhauslandschaft lösen. Doch aus unserer Sicht mangelt es beim aktuellen Eckpunktepapier bereits an den Grundlagen“, so Dr. Ann-Kristin Stenger. 


Ein großer Kritikpunkt des Verbandes ist das Fehlen einer Folgenabschätzung der Reformschritte. „Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbachs Prophezeiung, dass die Schließung kleiner Krankenhäuser die größeren retten könne, hinterfragen wir beim VPKA Bayern äußerst kritisch. Denn hier wird außer Acht gelassen, dass in der Reform nicht zwischen überversorgten Ballungsräumen und ländlichen Gebieten mit wenig Infrastruktur unterschieden wird. In Letzteren bedeutet der Wegfall vieler kleinerer Häuser den Zusammenbruch der flächendeckenden Versorgung, auf die die Menschen, die hier leben, angewiesen sind.“ Man bedauere die nicht erfolgte Einbindung der Selbstverwaltungsebene und der Praktiker, vor allem auch aus kleineren Einrichtungen. „Diese sind wichtige Leistungsträger und vertreten eine Perspektive, die von der der großen Maximalversorger abweicht. Ihren Standpunkten kein Gehör zu schenken, erachten wir als Fehler.“


Ungeklärt seien auch die Auswirkungen der Reform im Hinblick auf die geplante Zuordnung zu Leistungsgruppen sowie die Folgen der Vorhaltefinanzierung. Jene könnten anders ausfallen als vom Gesetzgeber geplant, mahnt Dr. Ann-Kristin Stenger. „Wir sehen in der Vorhaltefinanzierung ein großes Risiko von zukünftigen Versorgungsengpässen und langen Wartezeiten für Patientinnen und Patienten, deren Lebensqualität und mitunter auch Überleben von einer zeitnahen Behandlung abhängen. Aufseiten der Kliniken befürchten wir einen weiteren Bürokratiezuwachs, anstelle des dringendst benötigten und von der Politik zugesagten Bürokratieabbaus.“ 


Auch gebe es keinerlei tragfähige Prognosen, inwieweit die Reform dazu angetan sei, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. „Hierfür sind keinerlei Ansätze erkennbar. Die Hoffnung, dass das Personal derjenigen Kliniken, die aufgrund der neuen Gesetzeslage werden schließen müssen, einfach in andere Einrichtungen wechselt, stufen wir eher als Wunschdenken ein. So etwas mag in Ballungsräumen funktionieren, nicht aber in Flächenländern wie Bayern, wo die Mitarbeitenden dann plötzlich sehr weite Strecken fahren oder gar umziehen müssten. Wir befürchten, dass viele, die aufgrund von Familie o.Ä. ortsgebundenen sind, eher den Beruf wechseln als dies in Kauf zu nehmen. Die Folge wäre eine weitere Verstärkung des ohnehin schon dramatischen Fachkräftemangels.“ 


Der größte Knackpunkt der Reformpläne sei jedoch die nach wie vor weitestgehend ungeklärte Finanzierungsfrage. „Aufgrund der aktuellen Kostensteigerungen steuert das Gros der Krankenhäuser sehenden Auges auf ein Defizit zu, in einigen Fällen bis hin zur Insolvenz. Hilfen sind nicht in Sicht - vielmehr ist es ja erklärtes Ziel der Reform, die Krankenhauslandschaft zu `bereinigen´. Dies erachten wir als grob fahrlässig.“