Wofür steht der VPKA

Neben den satzungsgemäßen Aufgaben ergeben sich die wichtigsten Positionen des Verbandes vor allem aus den tagespolitischen und tagesaktuellen Themen, die die Verbandsmitglieder betreffen.

Trägerpluralität

Die Trägerpluralität ist ein wichtiges Instrument, um einen gesunden Wettbewerb auf dem Markt der Kliniken zu fordern und zu fördern. Nach der gesetzlichen Regelung in § 1 Abs. 2 Satz 1 + Satz 2 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) ist die Beachtung der Trägerpluralität eine gesetzliche Forderung und insbesondere die wirtschaftliche Sicherung freigemeinnütziger und privater Krankenhäuser zu gewährleisten!

Trägerpluralität steht dafür, dass jeder Anbieter, egal ob öffentlich, privat oder gemeinnützig geführt, seinen Platz in diesem Wettbewerb finden kann. Durch den gesetzlich festgeschriebenen Wettbewerb können innovative Lösungen zum Wohl der Patienten aber auch der Mitarbeiter entwickelt werden und Stillstand ist ausgeschlossen.

Verantwortungsvolles Unternehmertum

Die Geldmittel der privaten Träger sind im Gegensatz zu öffentlichen Trägern endlich. Die Auswirkungen sind aber vor allem positiver Natur. Wirtschaftliches Arbeiten ist eine der wichtigsten Grundvoraussetzungen für Häuser in privater Trägerschaft. Ökonomie, Nachhaltigkeit und ethisches Handeln schließen sich nicht aus, sondern sind komplementär zu betrachten.

Strukturen werden regelmäßig überprüft, um potenzielle Kosteneinsparungen frühzeitig zu identifizieren. Dies bedeutet gleichermaßen, dass veraltete Strukturen erkannt und innovative Überlegungen und Verfahren eingeführt werden, sobald diese als zielführender erachtet werden. Dies hat für Patienten den Vorteil, dass diese bestmöglich und nach den neuesten Erkenntnissen behandelt und gepflegt werden. Auch die Mitarbeiter profitieren davon.

Diese erhalten Zugang zu modernster Medizin und sind in der Verantwortung, sich in ihrem Fachgebiet ständig weiterzubilden und zu verbessern. Zusätzlich ist die Mitgestaltung der Mitarbeiter ein wesentlicher Faktor. Denn sie sind nah am Patienten und den eingesetzten Mitteln und wissen oftmals sehr genau, wo Optimierungen zum Wohle des Patienten angestrebt werden können.

Verantwortungsvolles Unternehmertum steht aber auch für verantwortungsvollen Umgang mit den vorhandenen Ressourcen. Dies bezieht sich einerseits auf den Umgang mit der Ressource Mensch, aber auch den eingesetzten Materialien. Der Einsatz der Ressourcen muss so schonend wie möglich erfolgen. Denn dies spart im Material-Bereich nicht nur Kosten und verbessert die Umweltbilanz, sondern bringt auch im Bereich der Mitarbeiter positive Effekte hervor.

Anspruch der höchsten Qualitätstransparenz

Jede Einrichtung, die qualitativ nicht hochwertig arbeitet, wird über kurz oder lang am Markt nicht bestehen können. Dies ist unabhängig von der Trägerschaft. Ein wichtiger Faktor ist darüber hinaus Qualitätstransparenz. Jeder Mitarbeiter muss nach qualitativ höchsten Ansprüchen arbeiten. Für Patienten und Angehörige muss das jederzeit erkennbar sein. Es zählt, dass Gutes getan wird und auch klar darüber gesprochen wird. Denn auch hier steht das Wohl des Patienten an erster Stelle.

Innovationskraft und Investitionsstärke

Privat geführte Einrichtungen arbeiten grundsätzlich gewinnorientiert, auch um Investitionen tätigen zu können. Diese Investitionsstärke zielt darauf ab, Innovationen mit entwickeln und vorantreiben zu können. Auch wenn privat geführte Einrichtungen in der Grund- und Regelversorgung aktiv sind, betreiben sie oftmals spezialisierte Fachkliniken. Deshalb sind die durchgeführten Investitionen besonders in hochspezialisierten Angeboten aufzufinden. Die optimale Versorgung der Patienten steht dabei stets im Vordergrund und wird durch ständige Innovationen immer weiter vorangetrieben.

Schaffung von attraktiven und zeitgemäßen Arbeitsplätzen

Der Fachkräftemangel macht im medizinischen Sektor vor keiner Einrichtung halt. Deshalb ist es notwendig, attraktive und zeitgemäße Arbeitsplätze zu schaffen. Der VPKA hat es sich zum Ziel gesetzt, mit seinen Mitgliedern zukunftsfähige Arbeitsplätze im klinischen Sektor zu schaffen. Angefangen bei den zeitgemäßen tariflichen und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu Themen der Work-Life-Balance und vielem mehr.

Abbau von Bürokratie

Nachdem mittlerweile bürokratische Anforderungen an die Mitarbeiter im Klinikbereich im Mittel 40 % der Arbeitszeit in Anspruch nehmen, hat der Gesetzgeber die jahrelangen Forderungen der Leistungserbringerverbände und das Problem erstmals anerkannt, indem er im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz dem BMG vorgegeben hat, bis zum 30. September 2023 Empfehlungen zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen zu erarbeiten.

Es soll noch dieses Jahr ein Bürokratieentlastungsgesetz vorgelegt werden.

Über unseren Spitzenverband in Berlin, dem BDPK wurde eine Zusammenstellung konkreter Vorschläge zum Bürokratieabbau in Krankenhäusern und Vorsorge- und Rehaeinrichtungen vorgelegt, um „Bürokratiemonster“ zu benennen.