Wir über uns

Der VPKA – Strukturen und Aufgaben eines modernen Verbandes

Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V. (kurz: VPKA) versteht sich seit nunmehr 75 Jahren als Berufsverband, der die gemeinsamen fachlichen Belange der Privatkrankenanstalten in Bayern in allen gesellschaftlichen, sozialpolitischen und tariflichen Angelegenheiten wahrnimmt.

Der Verband vertritt diese insbesondere gegenüber der Öffentlichkeit, der Regierung, den politischen Parteien, den Behörden, den fachlichen und überfachlichen Unternehmensorganisationen sowie den Gewerkschaften. Mitglieder des Verbandes sind staatlich genehmigte oder sonst zugelassene Privatkrankenanstalten in Bayern.

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Termine

Videokonferenz

Arbeitskreis Reha

Veranstalter:
VPKA
Uhrzeit:
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
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Schiedsstelle

Reha-Schiedsstelle in Bayern

Die Geschäftsstelle der Reha-Schiedsstelle war bis zum 31.12.2023 beim VPKA und wird ab 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Landwirtschaftliche Krankenkasse - SVLFG geführt. Die Bestellung des Vorsitzenden und der weiteren unparteiischen Mitglieder ist entsprechend § 3 Abs. 1 der Reha-Schiedsstellenvereinbarung für die Amtszeit bis 31.12.2024 beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) erfolgt.

Erfahren Sie hier mehr zur Schiedsstellentätigkeit des VPKA Bayern.

Aktuelles

75 Jahre VPKA

75 Jahre Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V. - dieses große Jubiläum feierte der VPKA am 08. Mai 2023 im Rahmen einer Abendveranstaltung des BDPK Bundeskongresses im Hofbräuhaus München mit zahlreichen Mitgliedern sowie geladenen Gästen aus dem Gesundheitswesen, der Politik und dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Ganz besonders freuen wir uns darüber, dass Herr Staatsminister Klaus Holetschek an der Veranstaltung teilgenommen und Grußworte an die Anwesenden gerichtet hat. Lesen Sie hier die Geschichte des Verbandes.

Aktuelles

Fachkrankenhäuser im KHVVG

Unser Bundesverband BDPK hat die hier abgelegte Broschüre zum Thema Fach- und Belegkrankenhäuser im KHVVG erstellt. In der Broschüre wird das Augenmerk vor allem auf die Auswirkungen des KHVVG auf Fachkliniken sowie auf Belegkrankenhäuser gerichtet. Auf der letzten Seite der Broschüre wird der Änderungsbedarf im KHVVG-Gesetzgebungsverfahren herausgearbeitet. Wie wichtig die Forderungen vor allem für Bayern sind, lässt sich auch daran erkennen, dass der Anteil der Fachkliniken in Bayern bei 48 % und damit 10 % über dem Bundesdurchschnitt liegt.

Meldungen

SodEG-Erstattungsansprüche DRV - Umsetzung des BSG-Urteils

Die DRV hat beschlossen , dass sie die im Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17.05.2023 vorgesehene Bezugsgröße (Bemessungsgrundlage für den Zuschuss) für die Anrechnung vorrangiger Mittel auch auf die Zuschussverfahren der RV-Träger anwenden werden. Im Rahmen von Neuberechnungen – auch in bestandskräftigen Verfahren – soll der weitere, mit uns bestehende Streitpunkt über die Abrechnung des Teilmonats März 2020 einbezogen werden, um auf diese Weise eine Vielzahl der streitigen Vorgänge insgesamt bereinigen zu können.

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Meldungen

Gutachten belegt: Verbindliche Entscheidungen sind rechtswidrig

Ein vom BDPK beauftragtes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die derzeitige Ausgestaltung der Verbindlichen Entscheidungen europarechtswidrig und verfassungsrechtswidrig ist. Eine europa- und verfassungsrechtskonforme Umgesetzung erfordert ein echtes Mitentscheidungsrecht der Leistungserbringerverbände.

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Defizitfinanzierung

Alle Krankenhäuser fair finanzieren

Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken (BDPK) mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), dem Katholischen Krankenhausverband der Caritas (KKDV) und dem Deutschen Evangelischen Krankenhausverband der Diakonie (DEVK) traten am 11. Dezember 2023 Vertreter privat getragener, kirchlicher und freigemeinnütziger Kliniken gemeinsam vor die Presse und stellten die Ergebnisse ihres zusammen in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens „Funktionsgerechte Krankenhausfinanzierung und Krankenhausreform“ vor.

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