Krankenhausplanungsausschuss

Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten stationären Versorgung der Bevölkerung im Freistaat Bayern durch ein funktional abgestuftes und effizient strukturiertes Netz einander ergänzender Krankenhäuser freigemeinnütziger, privater und öffentlich rechtlicher Träger wird gemäß den Vorschriften des Bayerischen Krankenhausgesetzes (BayKrG) ein Krankenhausplan für das gesamte Staatsgebiet aufgestellt und entsprechend der Entwicklung fortgeschrieben.

Gemäß Artikel 7 BayKrG ist hierzu ein s.g. Bayerischer Krankenhausplanungsausschuss gebildet. Eines von 10 im Gesetz genannten Mitgliedern in diesem Ausschuss ist der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V. Die beiden vom VPKA bestimmten Personen zur ständigen Vertretung im Krankenhausplanungsausschuss sind Frau Dr. Ann-Kristin Stenger als Hauptgeschäftsführerin sowie jeweils unser 1. Vorsitzender des Vorstandes.