BKG-Gremienarbeit

Der VPKA beteiligt sich aktiv im Vorstand und in den Gremien der Bayerischen Krankenhausgesellschaft.

BKG-Vorstandsmitgliedschaft

Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V. stellt entsprechend der Satzung der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) gemäß § 6 Abs. 2 ein Vorstandsmitglied des Vorstandes der Bayerischen Krankenhausgesellschaft. Der Vorstand (Organ der BKG) leitet die Geschäfte der BKG – soweit nicht die Mitgliederversammlung oder der Hauptausschuss zuständig sind – und setzt hiefür eine Geschäftsstelle ein. Die Geschäftsführung (§ 10)…

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BKG-Hauptausschuss

Satzungsgemäß stellt der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V. gemäß § 7 auch Mitglieder im Hauptausschuss, einem weiteren Organ der BKG. Nachdem gemäß § 7 der BKG-Satzung dem Hauptausschuss wesentliche Aufgaben der BKG obliegen (wie z.B. Beschlussfassung in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung usw.) ist es von großer Bedeutung für den VPKA, dass er auch in diesem Gremium mit mehreren Verbandsvertretern die…

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BKG-Fachausschuss für Krankenhauswirtschaft

Die BKG-Satzung sieht neben der Mitgliederversammlung einen Hauptausschuss als zentrales Organ vor.  Dieser wiederum kann für bestimmte Aufgaben weitere Fachausschüsse einrichten. Davon wurde Gebrauch gemacht und unter anderem ein Fachausschuss für Krankenhauswirtschaft eingerichtet worden. Der Ausschuss tagt ca. 2-mal im Jahr. Es werden aktuelle für die Krankenhäuser wichtige wirtschaftliche Themen besprochen. Mitglied dieses Ausschusses ist…

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BKG-Fachausschuss Recht und Personal

Die BKG hat von der satzungsgemäßen Möglichkeit Gebrauch gemäß §7 Ziffer 3 c) gemacht, einen sog. Fachausschuss Recht und Personal einzusetzen. Der Ausschuss tagt nach Bedarf und befasst sich mit aktuellen rechtlichen sowie mit Personal-behafteten Themen. Mitglied dieses Ausschusses ist unter anderem auch die Hauptgeschäftsführung des VPKA.

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