BKG-Hauptausschuss

Satzungsgemäß stellt der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V. gemäß § 7 auch Mitglieder im Hauptausschuss, einem weiteren Organ der BKG.

Nachdem gemäß § 7 der BKG-Satzung dem Hauptausschuss wesentliche Aufgaben der BKG obliegen (wie z.B. Beschlussfassung in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung usw.) ist es von großer Bedeutung für den VPKA, dass er auch in diesem Gremium mit mehreren Verbandsvertretern die Interessen des Verbandes der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V. wahrnehmen kann. 

Derzeit ist der VPKA mit 4 Mitgliedern vertreten.