BKG-Fachausschuss Recht und Personal
Die BKG hat von der satzungsgemäßen Möglichkeit Gebrauch gemäß §7 Ziffer 3 c) gemacht, einen sog. Fachausschuss Recht und Personal einzusetzen.
Der Ausschuss tagt nach Bedarf und befasst sich mit aktuellen rechtlichen sowie mit Personal-behafteten Themen.
Mitglied dieses Ausschusses ist unter anderem auch die Hauptgeschäftsführung des VPKA.