Dritte Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung

Nachdem mittlerweile seitens des BMG ein Arbeits- und Zeitplan zur Erarbeitung eines zwischen Bund und Ländern abgestimmten Gesetzesentwurfs zur Krankenhausreform vorliegt und die Bund-Länder-Kommission ihre Arbeit aufgenommen hat, geht der VPKA noch einmal konkreter auf die aus bayerischer Sicht und Sicht der Kliniken in privater Trägerschaft wichtigsten Themen ein.

Nachstehend überlassen wir Ihnen das in unserem Bundesverband abgestimmte Papier „Bewertung und Zielsetzung der geplanten Krankenhausreform der Bundesregierung“, Stand: 26.01.2023.

 

Ein besonderes Augenmerk legt der VPKA auf folgende Punkte:

 

  • Die Ergebnisqualität spielt in den bisher vorliegenden Papieren der Regierungskommission aber auch der Bund-Länder-Kommission keine bzw. nur eine extrem untergeordnete Rolle. Der VPKA vertritt die Auffassung, dass die Behandlungsqualität bzw. Ergebnisqualität zwingender Bestandteil der anstehenden Reform sein müsse.
  • Gerade die von der Regierungskommission geforderte Entökonomisierung führt zu weiteren Kostensteigerungen im Gesundheitssystem, was es zu vermeiden gilt. Die Forderung nach auch weiterhin wirtschaftlichem Arbeiten der Krankenhäuser muss aus Sicht unseres Verbandes in die Diskussion eingebracht werden.
  • Wir weisen darauf hin, dass bei Umsetzung der Vorschläge der Regierungskommission es unweigerlich zu Wartezeiten bzw. einer Engpass-Medizin in Deutschland bzw. in Bayern kommen würde.
  • Einigkeit besteht in unseren Reihen, dass eine Einordnung der Fachkliniken in die Level II und Level III nicht zielführend ist. Vielmehr muss für die Fachkliniken ein eigenes Level eingerichtet werden. Alternativ wäre in diesem Kontext denkbar, Öffnungsklauseln zugunsten der Länder zu vereinbaren.
  • Auch im Hinblick auf die zu definierenden Leistungsgruppen vertreten wir im VPKA die Meinung, dass es zwingend erforderlich ist, dass von den Fachkliniken grundsätzlich alle Leistungsgruppen erbracht werden dürfen. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil eine Leistungsverlagerung der Leistungen von Fachkliniken in Level II und Level III Krankenhäuser kaum umsetzbar und viel zu teuer wäre und eine adäquate medizinische Versorgung - wie aktuell gewährleistet – nicht gewährleistet wäre.
  • Weiterhin fordern wir Bürokratieabbau und nicht den Aufbau weiterer bürokratischer Regelungen ein, insbesondere auch im Hinblick auf das viel diskutierte Thema Fachkräftemangel.
  • Schließlich weisen wir erneut darauf hin, dass eine Krankenhausreform auch Auswirkungen auf unsere bayerischen Rehabilitationseinrichtungen hat. Diese gilt es unbedingt mitzubeachten.