München - Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundesfinanzminister Christian Lindner und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck stellten am 5. Juli 2024 die sogenannte Wachstumsinitiative der Bundesregierung vor. Diese beinhaltet aus Sicht des VPKA einige erfreuliche Ansätze.
In dem 31 Seiten umfassenden Papier mit dem Titel „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ sind zahlreiche konkrete Maßnahmen aufgeführt, mit denen die Bundesregierung das langfristige Wachstumspotenzial der deutschen Wirtschaft erhöhen und somit den Wirtschaftsstandort Deutschland und dessen Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig stärken will. „Wir begrüßen vor allem die neuen Regelungen zum Bürokratieabbau, zur Bekämpfung des Fachkräftemangels und zur Flexibilisierung von Arbeitsmodellen“, so VPKA-Geschäftsführer Michael Strobach.
Bürokratieabbau
„Um wertvolle Kapazitäten für Kreativität, Innovation und wachstumsfördernde Tätigkeiten in den Unternehmen freizusetzen, wird die Bundesregierung konsequent weiter Bürokratie abbauen und auf eine möglichst belastungsarme Umsetzung gesetzlicher Vorschriften achten“, heißt es in dem Text. Um dies sicherzustellen, werden sämtliche Ressorts der Bundesregierung zu einem „konsequenten Abbau von Nachweis- und Berichtspflichten im jeweiligen Geschäftsbereich“ verpflichtet. Jährlich vorzulegende Bürokratie-Entlastungsgesetze sollen gewährleisten, dass die Belastung aus sämtlichen Bundesgesetzen insgesamt abnimmt. Auch bei der Anwendung datenschutzrechtlicher Anforderungen soll der Bürokratieaufwand reduziert werden. Wirtschaft, Bevölkerung und Verwaltung erhalten die Möglichkeit, auf einem Online-Bürokratieentlastungsportal konkrete Maßnahmen zum Bürokratieabbau vorzuschlagen.
Verbesserte Arbeitsanreize
Um dem sich verschärfenden Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel zu begegnen, will die Bundesregierung zum einen die Fachkräfteeinwanderung vereinfachen, stärken und beschleunigen. Zum anderen werden verstärkt Anreize gesetzt, um eine bestehende Erwerbstätigkeit auszuweiten. So sollen Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgeht, steuer- und beitragsfrei gestellt werden. Prämien, die Arbeitnehmer für die Ausweitung ihrer Teilzeitarbeit von ihrem Arbeitgeber erhalten, sollen steuerlich begünstigt werden. Geplant ist außerdem eine begrenzte Möglichkeit zur Abweichung von den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen zur Tageshöchstarbeitszeit. Arbeitnehmern, die auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten möchten, sollen Möglichkeiten hierzu eröffnet werden.
Michael Strobach: „Die in dem Papier genannten Instrumente, um die Wirtschaft anzukurbeln, aber auch um dem stetig steigenden Personalmangel entgegenzuwirken, sind zu begrüßen und müssen schnellstmöglich gesetzlich umgesetzt werden. Vor allem beim schon lange diskutierten Thema Bürokratieabbau müssen den Worten jetzt Taten folgen!“