Mitgliederveranstaltung des VPKA zum Thema: Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen und Energieeffizienzgesetz

München – Der VPKA Bayern e.V. hatte Christoph Pelizaeus, Leiter der Nachhaltigkeitsberatung PEGreen Consulting, und Maximilian Jungmann, Geschäftsführer des Unternehmens Momentum novum, einer Strategieberatung mit Fokus auf Nachhaltigkeit als Referenten zu der einstündigen Veranstaltung geladen. Sie informierten die teilnehmenden Verbandsmitglieder u.a. über deren Pflichten aus der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) sowie dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG).


„Der Gesundheitssektor in Deutschland trägt mit einem Anteil von rund 5,2% der Gesamtemissionen zum Klimawandel bei“, erklärte Maximilian Jungmann. „Krankenhäuser erweisen sich mit einem Anteil von einem Drittel all dieser Emissionen als größter Faktor innerhalb des Gesundheitssystems. 17% gehen auf direkte Emissionen der Einrichtungen zurück. Indirekte Emissionen durch eingekauften Strom, Dampf, Heizung und Kühlung summieren sich auf rund 12%. 71% der Emissionen entstehen im Zuge der Lieferketten, also bei Produktion, Transport, Nutzung, und Entsorgung von Gütern sowie Dienstleistungen.“ Der Gesundheitssektor müsse einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, betonten beide Referenten. Eine Reduktion der Umweltbelastung um 50% sei möglich – „bei gleichbleibender Leistung“. Nachhaltiges Handeln beinhalte indes mehr als das Einsparen von CO2. Vielmehr gelte es, die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung aus der UN-Agenda 2030 zu berücksichtigen.


Aufwändiger Transformationsprozess
Als Hebel, an denen die Einrichtungen ansetzen können, nannten die Referenten: Beschaffung, Gebäude und Transport, Energie, Prozessoptimierung, Lieferketten, Arzneimittel und Medizinprodukte, Verpflegungs- und Waste-Management sowie Aufklärung von Mitarbeitenden und Patienten. Der Prozess hin zu nachhaltigen Geschäftsmodellen sei komplex und aufwändig, räumten sie ein. Doch die Kliniken würden zugleich auf vielfältige Weise davon profitieren, etwa durch Prozessoptimierungen und die damit einhergehende Effizienzsteigerung, Kostenreduktionen in verschiedenen Bereichen, Schutz vor politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Risiken, Compliance mit Normen und Gesetzen sowie Wettbewerbsvorteile (Imagesteigerung, Vorteile bei der Rekrutierung junger qualifizierter Mitarbeitender, Transparenz und Vertrauen für die Stakeholder).


Regulatorische Anforderungen: CSRD, ESRS, CSDDD, LKSG, EnEfG
Pelizaeus und Jungmann erläuterten auch die regulatorischen Anforderungen, denen sich Gesundheitseinrichtungen im Nachhaltigkeits- und Energiesektor jetzt und in Zukunft gegenübersehen.
Mehr als 15.000 deutsche Unternehmen werden im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ab 2025 schrittweise über ihre Nachhaltigkeitsleistungen entsprechend der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten müssen. Zentrale Inhalte sind die Klimabilanz, die doppelte Wesentlichkeitsanalyse (finanziell sowie ökologisch und sozial) sowie umfassende Informationen zum Einfluss auf die Umwelt und Gesellschaft. Die Berichtspflicht ist an die Parameter Anzahl der Beschäftigten, Bilanzsumme und Nettoumsatzerlöse geknüpft.
Mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) soll frühestens ab 2025 eine europaweit einheitliche Regelung zu ökologischen und menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Unternehmen geschaffen werden. „Das Ganze muss noch in deutsches Recht überführt werden“, so Jungmann.
Für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten bestehen bereits seit 2023 Pflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG), ab 2024 gelten die Pflichten für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern. Sie umfassen Risikomanagement, Risikoanalyse, Grundsatzerklärung, Präventionsmaßnahmen, Abhilfemaßnahmen, Beschwerdemechanismen und Berichterstattung. Bei Nichteinhaltung drohen Sanktionen.
Hinzu kommen Verpflichtungen aus dem Energieeffizienz Gesetz (EnEfG), das am 18.11.2023 in Kraft getreten ist. Die Verpflichtung zur Einrichtung eines EnergieManagementSystems (EMS) nach DIN EN ISO 50001 oder eines UmweltManagementSystems (UMS) sind abhängig vom Gesamtenergieverbrauch.
Christoph Pelizaeus und Maximilian Jungmann legen den Unternehmen ans Herz, zeitnah aktiv zu werden. „Sehr viele Einrichtungen haben schon begonnen, ihre Daten zu sammeln und den Transformationsprozesses anzustoßen, da dies ein unglaublich aufwändiger Vorgang ist. Wenn es uns gelingt, die zentralen Elemente umzusetzen, können wir hoffentlich wieder durchatmen, gemeinsam von den Chancen der Nachhaltigkeit profitieren und den Gesundheitssektor voranbringen.“