VPKA adressiert Reha-Sorgen direkt an Bundesgesundheitsministerin Warken

Austausch beim Jahresempfang des Gesundheits- und Pflegepolitischen Arbeitskreises

München – Beim Jahresempfang des Gesundheits- und Pflegepolitischen Arbeitskreises (GPA) der Bayerischen Landtags-CSU wies Dr. Ann-Kristin Stenger, Hauptgeschäftsführerin des Verbands der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V., gegenüber Bundesgesundheitsministerin Nina Warken auf die Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes für die Rehabilitationseinrichtungen hin.

Der traditionelle GPA-Jahresempfang stand in diesem Jahr erkennbar im Zeichen der bundespolitischen Gesundheitsfinanzierung. Ehrengast und Festrednerin war Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Ihr Besuch fiel in eine Zeit, in der das höchst umstrittene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Deutschen Bundestag beschlossen werden soll. Entsprechend aufmerksam wurde ihr Auftritt von den Gästen des Empfangs verfolgt, unter ihnen maßgebliche Akteurinnen und Akteure des bayerischen Gesundheitswesens.

Direkter Austausch mit Warken 
Ministerin Warken nahm sich im Anschluss an ihre Rede viel Zeit, um Fragen aus der Fachöffentlichkeit zu beantworten. Als eine von wenigen Teilnehmenden konnte VPKA-Hauptgeschäftsführerin Dr. Ann-Kristin Stenger die Perspektive der Rehabilitationseinrichtungen unmittelbar einbringen.

VPKA rückt Rehabilitationseinrichtungen in den Fokus 
Sie machte deutlich, dass in Warkens Rede sowie größtenteils auch in der politischen Debatte zwar Krankenhäuser und Prävention ausdrücklich genannt wurden, die Rehabilitation aber ebenso von den geplanten Änderungen betroffen ist. Stenger wies insbesondere auf die vorgesehenen Regelungen für Rehabilitationseinrichtungen hin, durch die die bisherige Aufhebung der Grundlohnsummenbindung sowie die bisherige Refinanzierung von Personalkosten bis zur Höhe tariflicher Vergütungen beseitigt werden soll. Aus Sicht des VPKA müssen Vorhaben, die gesetzlich gefordert werden, auch entsprechend refinanziert werden. Zudem steht das Vorhaben in klarem Widerspruch zu den Regularien der Deutschen Rentenversicherung, welche tarifliche Vergütungen ausdrücklich anerkennen und fördern. Auch die Rahmenempfehlungen Rehabilitation der Gesetzlichen Krankenversicherungen enthalten Personalvorgaben und entsprechende Vergütungsregelungen.

Nachbesserungen reichen nicht aus 
Zwei Tage nach dem Empfang, am 5. Juli 2026, wurden insgesamt 63 Änderungsanträge zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bekannt. Für den Bereich Rehabilitation und Vorsorge ist nun immerhin eine befristete Nachbesserung bei der Refinanzierung tarifvertraglich vereinbarter Vergütungssteigerungen vorgesehen: Krankenkassen sollen bei tarifgebundenen Einrichtungen oder Unternehmen bestimmte Vergütungssteigerungen oberhalb der durchschnittlichen Veränderungsrate künftig nur noch in Höhe von 50% der Differenz zwischen der tarifvertraglich vereinbarten Vergütungssteigerung und der durchschnittlichen Veränderungsrate nicht als unwirtschaftlich ablehnen dürfen. Dieser Anteil wäre damit refinanzierbar. Die Regelung soll auf zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes befristet werden. Zudem ist ein Bericht des GKV-Spitzenverbandes über die Auswirkungen der Regelung vorgesehen.

Diesen Änderungsantrag begrüßt der VPKA grundsätzlich. Allerdings darf die Regelung aus Sicht des Verbandes nicht ausschließlich für tarifgebundene Einrichtungen gelten. Vielmehr sollte auf die Gehaltszahlungen in Höhe der marktüblichen Tarifverträge abgestellt werden. Außerdem müssen die Personalkosten vollständig refinanziert werden, ansonsten bestünde für die Leistungserbringer eine nicht zumutbare Refinanzierungslücke.

Kompensation bleibt erforderlich 
„Die Einrichtungen stehen bereits heute unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Wenn verordnete Sparmaßnahmen sowie Personalvorgaben nicht zeitgleich und wertgleich kompensiert werden, geraten Versorgungsstrukturen unter Druck, die für Patientinnen und Patienten unverzichtbar sind.“
Der VPKA fordert deshalb weiterhin belastbare Kompensationsmöglichkeiten gegenüber den vorgesehenen Kürzungen. Das gilt ausdrücklich sowohl für den Krankenhausbereich als auch für Rehabilitation und Vorsorge. Tarifbindung, Personalvorgaben und Qualitätsanforderungen dürfen nicht politisch gewollt, aber wirtschaftlich unfinanzierbar gemacht werden.