München - Die Bayerische Staatsregierung unterstützt mit ihrem Härtefallfonds, der am 11. Mai gestartet ist, Kliniken, Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sowie häusliche Pflege- und Unterstützungsangebote im Freistaat mit insgesamt 160 Millionen Euro. Der VPKA begrüßt diese Initiative ausdrücklich.
„Wir sind sehr froh über das Maßnahmenpaket. Es zeigt, dass Bayern den Ernst der Lage erkannt hat“, so Michael Strobach, Geschäftsführer des Verbandes der Privatkrankenanstalten in Bayern e. V. (VPKA). „Eine große Anzahl der Einrichtungen steht aufgrund der enormen, nicht refinanzierten Kostensteigerungen unter immensem wirtschaftlichem Druck. Anders als die in Aussicht gestellten Hilfen der Bundesregierung, bei denen ein guter Teil der gestiegenen Sachkosten nicht berücksichtigt wird und die überdies aufgrund der viel zu komplexen Vorgaben von vielen Häusern überhaupt nicht in Anspruch genommen werden können, soll die Vergabe der Gelder aus dem Bayerischen Fonds vergleichsweise unbürokratisch und vor allem schnell erfolgen. Genau diese schnelle und wirksame Unterstützung ist jetzt wichtig, um Insolvenzen und womöglich Klinikschließungen - und somit einen Zusammenbruch buchstäblich überlebenswichtiger Versorgungsstrukturen – abzuwenden.“ Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hatte angekündigt, die Auszahlung der Hilfen werde „so schnell wie möglich“ erfolgen. Man könne sich keine Verzögerungen mehr leisten.
Seit dem 11. Mai 2023 können Kliniken, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen sowie ambulante Pflegeeinrichtungen und Alltagsunterstützungsangebote Anträge über das Landesamt für Pflege stellen. Für die Krankenhäuser stehen insgesamt 100 Millionen Euro bereit. Je nach Zahl der betriebenen Betten können sie bis zu zwei Millionen Euro pro Unternehmen als Pauschale erhalten. Den stationären bayerischen Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen stehen Mittel aus dem bayerischen Härtefallfonds für soziales Leben und Infrastruktur in Höhe von insgesamt 30 Millionen Euro zur Verfügung. Holetschek: „Wir setzen auch hier auf einen möglichst unbürokratischen Ausgleich für Härtefälle, der pauschal nach Bettenzahl erfolgen soll. Pro Bett können 1.000 Euro erstattet werden.“