München – Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V. (VPKA) findet die Ergebnisse des Rechtsgutachtens zu den Vorschlägen der Regierungskommission zur Krankenhausreform der Bundesregierung nachvollziehbar. Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hatten dieses bei dem Verfassungsrechtler Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger von der Universität Augsburg in Auftrag gegeben.
Geprüft wurde insbesondere, ob die von der Regierungskommission vorgelegten Vorschläge mit der verfassungsrechtlich festgeschriebenen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern vereinbar sind. Wie Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek, der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Prof. Kerstin von der Decken bei der Vorstellung der Ergebnisse im Rahmen einer Pressekonferenz am 20. April in Berlin mitteilten, verstoßen die Vorschläge der Regierungskommission gegen die in der Verfassung verankerte Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer. Die Krankenhausplanung liegt eindeutig in deren Hoheitsbereich.
„Aufgrund der Ergebnisse des Gutachtens gehen wir davon aus, dass der Bund die Pläne deutlich korrigieren wird, denn in ihrer aktuellen Form beschneiden sie die Gestaltungshoheit der Länder. Sie gehen überdies in weiten Teilen an der Versorgungsrealität vorbei. Vor allem die geplante Einstufung in aus Berlin zentral vorgegebene, starre Level mit dazugehörigen Leistungsgruppen muss aus unserer Sicht - wie bereits mehrfach betont - dringendst überarbeitet werden. Sie stellen zum einen eine Beschneidung der Grundrechte der privaten und freigemeinnützigen Krankenhausträger dar und können zum anderen vor allem im ländlichen Raum zu einem nicht zu verantwortenden Einschnitt in die Versorgungssicherheit der Bevölkerung führen“, so Dr. Ann-Kristin Stenger Hauptgeschäftsführerin des VPKA.
„Die Länder müssen an der Ausgestaltung der Strukturvorgaben und Finanzierungsregelungen beteiligt werden. Wir setzen darauf, dass im Zuge der unumgänglichen Nachbesserungen nun endlich auch die tatsächlichen Akteure, allen voran die Betroffenen, in die Gespräche eingebunden werden. So gibt es in Bayern ein sogenanntes Beratergremium, durch welches das Bayerische Gesundheitsministerium die Anhörung vieler Betroffener und Verbandsexperten sicherstellt.
Vor dem Hintergrund all dessen ist es unerlässlich, dass der Bund sich von seiner übereilten Zeitschiene verabschiedet. Darüber hinaus müssen die akuten Finanzprobleme der Kliniken unabhängig von der Reform schnellstmöglich gelöst werden.“