München – Dem Reha-Bereich kommt eine enorme Bedeutung zu, sowohl im Hinblick auf die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung als auch aus volkswirtschaftlicher Sicht. Dies gilt ganz besonders für Bayern. Denn von den bundesweit mehr als 1.100 Reha- und Vorsorgekliniken befindet sich fast ein Viertel im Freistaat. „Leider spiegelt sich diese Wichtigkeit noch nicht in der entsprechenden politischen Beachtung wider“, bemängelt Dr. Ann-Kristin Stenger, Hauptgeschäftsführerin beim VPKA Bayern, der rund 160 private Akut- und Rehakliniken vertritt. „Aus diesem Grund rückt unser Verband das Thema auf politischer Ebene immer wieder gezielt in den Fokus. Auf diese Weise konnten schon bedeutende Erfolge erzielt werden.“
„Anders als im akutstationären Bereich, in dem bereits sehr viele gesetzliche Regelungen bestehen, gibt es für den Reha-Bereich noch relativ viel Gestaltungsspielraum. Wir betrachten dies als Chance. Denn somit können wir - als maßgeblicher Verband im Bereich der Rehabilitation - sinnvolle Maßnahmen anstoßen und mitgestalten, die dazu dienen, die Situation der Reha-Einrichtungen zu verbessern. Hierbei kommen uns unsere langjährigen und vertrauensvollen Kontakte zu Staatsbehörden und Kostenträgern zugute. Sie ermöglichen es uns, verlässliche Positionen und Absprachen zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern zu bewirken“, so Dr. Ann-Kristin Stenger.
Hier einige Beispiele für die erfolgreiche Einflussnahme des VPKA zugunsten der Reha:
- Der VPKA Bayern war als maßgeblicher Leistungserbringerverband federführend an der Einrichtung der Reha-Schiedsstelle in Bayern im Jahr 2013 beteiligt. Die Schiedsstelle wurde seither mehr als 30-mal angerufen. Dr. Ann-Kristin Stenger: „Wir können nur an unsere Mitglieder appellieren, diese Möglichkeit bei Bedarf zu nutzen.“
- Am 1. Reha-Gipfel 2019 im Bayerischen Landtag wirkte der VPKA durch intensive Sach- und Lobbyarbeit maßgeblich mit. „Die prominente Platzierung und hochkarätige Besetzung dieses Kreativforums, das im Jahr 2024 erneut stattfinden soll, generierte einiges an Aufmerksamkeit und war wichtig, um die Belange der Reha sichtbar zu machen.“
- Ein weiterer großer Erfolg war im selben Jahr die Einrichtung des Referats 74 („Gesundheitsnetzwerke, medizinische Rehabilitation, Kur- und Heilbäder, integrative Medizin“) beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention. „Hierauf hatten wir viele Jahre lang hingearbeitet und das Thema bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Tagesordnung gebracht. Denn bis dahin gab es beim Gesundheitsministerium schlichtweg keine Anlaufstelle, die für die Belange der Reha zuständig war“, sagt Dr. Ann-Kristin Stenger.
- Ebenfalls durch intensive Lobbyarbeit trug der VPKA zur Umsetzung des IPREG Intensivpflege- und Reha-Stärkungsgesetzes 2020 bei. Im Zuge dessen wurde u.a. die Aufhebung der Bindung an die Grundlohnsumme bei den Vergütungsverhandlungen erreicht und erste Möglichkeiten der Direkteinweisung von Reha-Patienten aus dem Krankenhaus geschaffen.
- Ebenso hatte der VPKA wichtige Vorarbeit zur Schaffung des Bayerischen Härtefallfonds im Jahr 2023 geleistet. „Wir haben das Gesetzesvorhaben aktiv mit vorangetrieben. Aus den Reihen unserer Reha-Mitglieder nutzten 97 die Möglichkeit zur Beantragung von Unterstützungsleistungen. Ihnen standen wir bei auftauchenden Fragen zur Seite.“
- Ferner erzeugte der Verband öffentliche und politische Aufmerksamkeit für die Schwierigkeiten, mit denen geriatrische Reha-Einrichtungen seit der Pandemie zu kämpfen haben. „2023 saßen wir als Leistungserbringerverband mit den Kostenträgern am Runden Tisch. In der Folge gab es eine regelrechten Ruck nach vorne. Für viele Einrichtungen wurden - ohne den Einsatz von Schiedsstellen - Lösungen erarbeitet.“
- Einen weiteren echten Meilenstein für die Reha stellt das Urteil des Bundessozialgerichts zum SodEG-Erstattungsverfahren aus dem Jahr 2023 dar. „Die Berechnungsweise, die dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz zugrunde lag, war nicht in Ordnung“, so Dr. Stenger. „Darum haben wir unsere Mitgliedereinrichtungen ermutigt, mit unserer Unterstützung und Begleitung Widerspruch einzulegen. Letztlich haben so viele mitgemacht, dass das BSG sich mit dem Sachverhalt beschäftigte. Infolgedessen erfolgt nun eine Neuberechnung der Erstattungen zugunsten der Reha-Einrichtungen.“
Man sei stolz auf das bisher Erreichte, so die Hauptgeschäftsführerin. „Wir werden uns auch in Zukunft für die Belange der Reha einsetzen.“