München – Ob öffentlich, freigemeinnützig oder privat: Deutschlands Gesundheitsversorgung lebt vom Zusammenspiel unterschiedlicher Krankenhausträger. Doch gerade private Kliniken geraten immer wieder in die Kritik. Aus unterschiedlichen politischen Lagern werden immer wieder Forderungen laut, privatisierte Krankenhäuser zurück in öffentliche Hand zu überführen. Dem tritt der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern (VPKA) entschieden entgegen. „Wer private Klinikträger pauschal infrage stellt, verkennt ihre Bedeutung für die Versorgung der Menschen. Ohne sie wäre unser Gesundheitssystem erheblich schlechter aufgestellt“, betont VPKA-Geschäftsführer Michael Strobach. Der Verband vertritt rund 175 Akut-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mit knapp 29.000 Betten und Plätzen in Bayern.
Politisch gewollt, gesetzlich geschützt
Die Vielfalt der Krankenhausträger ist weit mehr als eine historisch gewachsene Struktur. Sie ist politisch gewollt und ausdrücklich gesetzlich geschützt. So schreibt § 1 Absatz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) vor: „Bei der Durchführung des Gesetzes ist die Vielfalt der Krankenhausträger zu beachten.“ Das Gesetz verpflichtet darüber hinaus dazu, „insbesondere die wirtschaftliche Sicherung freigemeinnütziger und privater Krankenhäuser zu gewährleisten“ sowie ihre Selbstständigkeit und Unabhängigkeit zu achten. „Diese Regelung ist von fundamentaler Bedeutung“, erklärt Strobach. „Der Gesetzgeber hat sich bewusst für ein vielfältiges Krankenhauswesen entschieden. Wer die Trägervielfalt einschränken will, stellt damit ein tragendes Prinzip unserer Krankenhausversorgung infrage.“
Private sichern Versorgung – auch dort, wo andere aufgeben
Wie wichtig private Klinikträger sind, zeigt sich auch dort, wo öffentliche Betreiber ihre Krankenhäuser aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiterführen können oder wollen. „Private Unternehmen übernehmen immer wieder finanziell angeschlagene Krankenhäuser, investieren in deren Zukunft und erhalten damit medizinische Angebote, Arbeitsplätze und regionale Versorgungsstrukturen“, unterstreicht Strobach. „Es ist widersprüchlich, private Betreiber einerseits grundsätzlich zu kritisieren und andererseits auf ihre Unterstützung angewiesen zu sein, wenn kommunale Krankenhäuser in Schwierigkeiten geraten. Für die Menschen vor Ort zählt vor allem, dass sie auch künftig medizinisch gut versorgt werden – unabhängig von der Trägerschaft.“
Private stellen in Bayern Mehrheit der Rehaeinrichtungen
Auch in der Rehabilitation sind private Einrichtungen unverzichtbar: Nach Angaben des Bayerischen Landesamtes für Statistik befanden sich 2025 rund 63 Prozent aller Betten in bayerischen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in privater Trägerschaft. Der VPKA ist damit der für die Wahrnehmung der Interessen der Vorsorge- und Rehaeinrichtungen im Freistaat Bayern maßgebliche Verband.„Wer über die Zukunft privater Kliniken diskutiert, darf ihren tatsächlichen Versorgungsbeitrag nicht ausblenden“, so Strobach.
Wirtschaftlichkeit ist kein Gegensatz zu guter Medizin
Den häufig gehörten Vorwurf, private Kliniken stellten Gewinne über das Patientenwohl, weist der VPKA zurück. Wirtschaftlich tragfähige Strukturen seien vielmehr Voraussetzung für Investitionen, Innovationen und eine dauerhaft qualitativ hochwertige Versorgung. Strobach stellt klar: „Jedes Krankenhaus, jede Klinik muss verantwortungsvoll mit seinen oder ihren Mitteln umgehen. Wer Prozesse verbessert und Ressourcen sinnvoll einsetzt, schafft Spielräume für moderne Medizintechnik, gute Arbeitsbedingungen und eine leistungsfähige Patientenversorgung.“
Rahmenbedingungen ehrlich benennen
Bei der Beurteilung privater Kliniken wird nach Auffassung des VPKA häufig ein entscheidender Unterschied übersehen: Während Kommunen die Verluste ihrer Krankenhäuser mit öffentlichen Haushaltsmitteln ausgleichen können, steht privaten Einrichtungen diese Möglichkeit bislang grundsätzlich nicht offen. Die Größenordnung ist erheblich: Nach einer Untersuchung der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Curacon flossen 2024 bundesweit schätzungsweise vier bis fünf Milliarden Euro an kommunalen Unterstützungsleistungen und Defizitausgleichen in öffentliche Krankenhäuser. Private Träger müssen dagegen betriebliche Verluste aus eigener Kraft auffangen, zusätzliches Kapital bereitstellen oder ihre wirtschaftlichen Strukturen anpassen.
„Es ist legitim, kommunale Krankenhäuser zur Sicherung der Versorgung zu unterstützen. Wir erwarten allerdings, dass die unterschiedlichen finanziellen Rahmenbedingungen in der politischen Debatte ehrlich benannt werden und man privaten Kliniken die daraus resultierende wirtschaftliche Disziplin nicht auch noch zum Vorwurf macht“, fordert Strobach.
Angesichts von Fachkräftemangel, steigenden Kosten und tiefgreifenden Strukturveränderungen warnt der Verband davor, die Debatte über Krankenhausträger von grundsätzlichen Vorbehalten gegenüber privaten Betreibern bestimmen zu lassen. „Nicht privat, freigemeinnützig oder öffentlich sollte die entscheidende Frage sein, sondern gut oder schlecht. Wer private Kliniken allein aufgrund ihrer Trägerschaft pauschal ablehnt, argumentiert ideologisch statt sachlich“, so Strobach. „Die Menschen brauchen erreichbare, leistungsfähige Einrichtungen und eine qualitativ hochwertige Behandlung. Dazu leisten private Klinikträger jeden Tag einen unverzichtbaren Beitrag.“