Diese schablonenhafte Strategie führt zu großen Krankenhaus-Gebilden in Ballungsräumen, während zahlreiche kleinere, bedarfsnotwendige und leistungsfähige Kliniken geschlossen werden müssten. Das widerspricht dem Leitgedanken der Gleichwertigkeit von Lebensverhältnissen und ist zudem praktisch kaum zu realisieren, da das BMG für eine solche Umstrukturierung weder Finanzierungs- noch Umsetzungspläne hat. Diese sind jedoch erforderlich, da es zu einer massiven Verlagerung von Behandlungs- und Personalkapazitäten an die verbleibenden zentralisierten Krankenhäuser kommen würde. Der BDPK fordert deshalb, die Krankenhausreform im Zusammenwirken mit den Bundesländern am Versorgungsbedarf in den Regionen auszurichten und bewährte Strukturen zu stärken statt sie zu zerschlagen.
Die Einführung einer Vorhaltefinanzierung wird die Kliniken nicht aus ökonomischen Zwängen befreien. Da bisher keine zusätzlichen finanziellen Mittel vorgesehen sind und neben der Vorhaltepauschale weiterhin ein erheblicher Fallzahlbezug bleibt, bezweifelt der BDPK, dass dieses Instrument in der derzeit vorgesehenen Form die gewünschte Wirkung haben wird. Zweifel bestehen auch daran, ob viele Krankenhäuser die Reform noch erleben, wenn diese bis Ende dieses Jahres wegen der galoppierenden Inflation und der Defizitentwicklung schließen müssen. Diesen ungesteuerten Strukturwandel mit zahlreichen Insolvenzen und Krankenhausschließungen zu verhindern, ist vordringlichste Aufgabe der Politik.
Die komplette Stellungnahme steht nachstehend als Download bereit.