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Defizitfinanzierung

Alle Krankenhäuser fair finanzieren

Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken (BDPK) mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), dem Katholischen Krankenhausverband der Caritas (KKDV) und dem Deutschen Evangelischen Krankenhausverband der Diakonie (DEVK) traten am 11. Dezember 2023 Vertreter privat getragener, kirchlicher und freigemeinnütziger Kliniken gemeinsam vor die Presse und stellten die Ergebnisse ihres zusammen in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens „Funktionsgerechte Krankenhausfinanzierung und Krankenhausreform“ vor.

In dem Rechtsgutachten der renommierten Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf von der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam wird grundsätzlich festgestellt, dass der Staat „nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und dem Grundgesetz zur funktionsgerechten Finanzierung der in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommenen (Plan-) Krankenhäuser verpflichtet“ ist. Jedoch kämen die Länder ihrer gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur Übernahme der notwendigen Investitionskosten der Plankrankenhäuser seit Jahren nur ungenügend nach. Auch sei die Vergütung der Krankenhäuser durch die Sozialleistungsträger unzureichend.

Ein Kernkritikpunkt ist der von vielen Kommunen und Landkreisen ausschließlich an kommunal getragene Krankenhäuser geleistete, freiwillige (und häufig intransparent vollzogene) Defizitausgleich aus Steuergeldern. Dieser stelle einen Verstoß gegen das gesetzliche und verfassungsrechtliche Gebot der Gleichbehandlung der Plankrankenhäuser und gegen das europäische Beihilfenrecht dar und führe zu einer Wettbewerbsverzerrung. Aus Gutachtersicht müssen alle vom Krankenhausplanungsausschuss zugelassenen Einrichtungen gleichbehandelt werden. Dieser Gleichbehandlungsanspruch kann gerichtlich eingefordert werden.

Aufgrund seit Jahren sinkender Erlöse wegen sinkender Fallzahlen, nicht ausgeglichener inflationsbedingter Preissteigerungen sowie der seit Jahren unzureichenden Investitionskostenfinanzierung stehen zahlreiche Häuser, sowohl in kommunaler als auch in privater, kirchlicher oder freigemeinnütziger Trägerschaft vor der Insolvenz.

Der VPKA begrüßt darum das gemeinsame Vorgehen der privaten, kirchlichen und freigemeinnützigen Träger ausdrücklich. Alle zugelassenen Krankenhäuser sind im Sinne der Daseinsvorsorge gleichermaßen wichtig und zu berücksichtigen. Der VPKA schließt sich daher der Forderung nach einer verlässlichen und dem tatsächlichen Bedarf angepassten Finanzierung sowohl der Betriebs- als auch der Investitionskosten aller Plankrankenhäuser- gleich welcher Trägerschaft - uneingeschränkt an. Anderenfalls droht bundesweit ein ungeregeltes Krankenhaussterben mit unabsehbaren negativen Folgen für die Bevölkerung im Bereich der Krankenhausversorgung.