Geplante Vorhaltevergütung setzt Fehlanreize – Unterversorgung droht

VPKA Bayern e.V. warnt: Qualitätskriterien NRW sind nicht auf alle Länder anwendbar

München – Das Beratungsunternehmen Oberender hat im Auftrag des PKV-Verbandes ein Gutachten zu den zu erwartenden Auswirkungen der in der Krankenhausreform vorgesehenen Vorhaltevergütung erstellt. Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorhaltvergütung Anreize zur Reduzierung der Leistungsmenge schafft und so zu einer Unterversorgung der Bevölkerung führen kann. Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V. (VPKA) schließt sich dieser Ansicht an.

„Der aktuell kursierende Arbeitsentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbachs Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz gibt nach wie vor Anlass zu großen Bedenken“, unterstreicht VPKA-Vorstandsmitglied Veronika Diepolder. „Mit der Auszahlung von Geldern, unabhängig von der Leistung, werden Fehlanreize geschaffen, die zu einer Unterversorgung gerade schwerstbetroffener Patientinnen und Patienten führen.“ Als einen wesentlichen Punkt, bei dem Nachjustierungen unerlässlich seien, nennt sie die geplanten Qualitätskriterien. Aus Sicht des VPKA Bayern e.V. müssen hierbei die unterschiedlichen strukturellen Gegebenheiten unbedingt stärkere Berücksichtigung finden.

Veronika Diepolder: „Es muss geklärt werden, dass und welche Anpassungen noch notwendig sind, um die sehr gut funktionierenden Strukturen speziell in einem Flächenland wie Bayern zu erhalten und somit die flächendeckende Versorgungssicherheit auch in Zukunft sicherzustellen. Denn die im Gesetzentwurf vorgegebenen Qualitätsdefinitionen aus Nordrhein-Westfalen sind auf ein Land wie Bayern schlichtweg nicht anwendbar. Hier herrschen vollkommen andere Versorgungsstrukturen“, betont sie nachdrücklich und benennt ein Beispiel: „Anders als in NRW findet die Behandlung von Patientinnen und Patienten der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation in Bayern größtenteils in Fachkliniken statt. Diese Einrichtungen müssten gemäß der jetzigen NRW-Definition künftig die Leistungsgruppe `Intensivmedizin´ vollumfänglich vorhalten, also genau wie Krankenhäuser der Schwerpunkt- und Maximalversorgung. Wie die Deutsche Gesellschaft für Neurorehabilitation in einem offenen Brief an das Bundesgesundheitsministerium auf Basis einer eigenen repräsentativen Umfrage unter ihrer Mitgliedskliniken schreibt, ist dies jedoch für etwa 40% der Einrichtungen auch in absehbarer Zeit utopisch.“ Die Folge, wäre gemäß der Krankenhausreform, die Schließung dieser bewährten Einrichtungen. „Somit wäre die Versorgung primär neurologisch schwer erkrankter Patientinnen und Patienten massiv gefährdet“, mahnt sie. „Der Wegfall würde überdies zu einer Blockierung von neurologischen, internistischen und anästhesiologischen Intensivstationen führen sowie zu einem enormen Bedarfsanstieg bei der außerklinischen Intensivpflege. Dies handelt allen Interessen der Betroffenen zuwider und kann auch nicht im Sinne der Politik, der Kostenträger oder der Leistungserbringer sein.“

Sie appelliert: „Um zu verhindern, dass der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form zur Umsetzung kommt, müssen alle betroffenen Akteure aus dem Gesundheitswesen jetzt ihre Bedenken hörbar machen und auf praxistaugliche Anpassungen drängen.“