München - Die PPR 2.0 ist eine von ver.di, der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem Deutsche Pflegerat gemeinsam entwickelte Erweiterung der ersten Pflegepersonalregelung (PPR), welche bereits seit dem Jahr 1992 besteht. Ziele der PPR 2.0 sind eine bedarfsgerechte Patientenversorgung und die Entlastung des Pflegepersonals. Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V. (VPKA) sieht diese jedoch als verfehlt an.
Das Bundesministerium für Gesundheit beauftragte die KMPG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Erprobung und Analyse der PPR 2.0. Im Zuge derer wurden zwischen Mai und Juli 2023 die Daten von 124 Krankenhäusern (Erwachsenen PPR 2.0) und 68 Krankenhäusern (Kinder PPR 2.0) erhoben. Die Ergebnisse der Erhebung wurden mit Bericht vom 31. August 2023 veröffentlicht.
„Aus den Ergebnissen geht hervor, dass der Erfüllungsgrad der teilnehmenden Krankenhäuser im Median rund 72 Prozent beträgt. Das heißt im Umkehrschluss, dass 28 Prozent der Krankenhäuser den geforderten Pflegepersonalbestand nicht vorhalten“, erläutert VPKA-Vorstandsmitglied Veronika Diepolder. „Gleichzeitig werden 10,6 Prozent der derzeitig vorhandenen Hilfskräfte - also Mitarbeitende ohne Berufsabschluss bzw. mit anderen nicht anrechenbaren Berufen - bei der Ermittlung des Erfüllungsgrades nicht angerechnet.“ Die Spannbreite der Erfüllungsgrade sei enorm, so Veronika Diepolder weiter. Es gebe eine Vielzahl von Bereichen wie beispielsweise die Diabetologie oder die interdisziplinäre Schmerztherapie, bei denen die tägliche Mindestpersonalbedarfsminuten A1/S1 von 59 Minuten nicht notwendig sei.
„Mit Einführung der PPR 2.0 würde dem ohnehin knappen Pflegemarkt qualifiziertes Personal entzogen das an anderen wichtigen Stellen wie der Frührehabilitation oder Intensivstationen fehlt“, mahnt sie. „Wir sind der Meinung, dass eine flächendeckende Umsetzung der PPR 2.0 keinerlei Vorteile für das Pflegepersonal bzw. das deutsche Gesundheitswesen bringt. Ziel sollte unseres Erachtens sein, das vorhandene Pflegepersonal zu entlasten. Dies wäre möglich durch radikales Kürzen von Dokumentationspflichten bzw. durch die Anrechenbarkeit von Hilfskräften ohne Berufsabschluss und sonstiger nicht pflegerischer Berufe.“ Mit der Einführung der PPR 2.0 neben der PPUG entstünden hingegen zusätzliche Dokumentationspflichten. So bereite etwa die tägliche Einstufung der Patienten in die Allgemeine und spezielle Pflege einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand, der niemandem etwas nütze. „Wie soll das in Zeiten, in denen es einen breiten politischen Konsens über die Notwendigkeit zur Entbürokratisierung gibt, noch jemand verstehen?“