Fachausschuss Rehabilitation und Pflege
Mit dem Inkrafttreten des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe - zum 01.07.2001 wurde ein bedeutender Meilenstein in der Geschichte des Rehabilitationswesens und der Behindertenpolitik gesetzt. Hiermit hat der Gesetzgeber deutlich gemacht, dass die Rehabilitation neben der Akutbehandlung und Pflege eine gleichberechtigte Säule des deutschen Sozialwesens darstellt.
Die Rehabilitation hat mit Blick auf die Partizipation und Aktivitäten der Patienten einen vollkommen eigenständigen Aufgabenbereich wahrzunehmen. Durch die Zusammenfassung, Harmonisierung und Weiterentwicklung des Rehabilitationsrechts in einem eigenen Sozialgesetzbuch erhielt die Rehabilitation den ihr seit langer Zeit zustehenden Stellenwert.
Es ist jedoch auch nach Jahren der Einführung des SGB IX festzustellen, dass die tatsächliche Wirklichkeit der Bedeutung der medizinischen Rehabilitation, welche ihr durch das SGB IX gesetzlich zugewiesen wurde, bei weitem nicht gerecht wird. Rehabilitationseinrichtungen werden mehr denn je mit dramatischen Belegungseinbrüchen konfrontiert und bekommen gleichzeitig zu spüren, was ein nicht gesetzlich geregeltes Preisfindungssystem bedeutet.
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