BMG legt überarbeitetes Eckpunktepapier zur Krankenhausreform vor

Im Vorfeld des Bund-Länder-Gesprächs am 01.06.2023 wurde eine neue Entwurfsfassung der Eckpunkte zur Krankenhausreformbekannt.

Mit Meldung vom 23.05.2023 hatten wir über das Eckpunktepapier des BMG zur Krankenhausreform informiert. Im Vorfeld der Bund-Länder-Arbeitsgruppe am 01.06.2023 wurde das Papier überarbeitet (Stand 31.05.2023) und die Beratungen fortgesetzt. Überarbeitungen sind im Papier hervorgehoben.

  • Strukturfonds: Ergänzung unmittelbar aus Umsetzung Krankenhausreform, Zeitpunkt mit Inkrafttreten Reformstufen, aus Mitteln von Bund und Ländern.
  • Pflegebudget: Auch zukünftig krankenhausindividuell nach Selbstkostendeckungsprinzip, die Höhe der Pflegebewertungsrelationen werde durch Einführung Vorhaltevergütung nicht verändert.
  • Vorhaltebewertungsrelationen: Differenzierung des Vorhalteanteils nach Schweregraden und Leistungsmengen würde geprüft. Starre Verknüpfung Fallzahlen soll ausgeschlossen werden. Für Höhe soll bedarfsbezogene Zuweisung der Leistungsgruppen durch das Land maßgeblich sein. Landesspezifische Verteilung des Vorhaltebudgets soll berücksichtigt werden.
  • Vorhaltebudget: Budgetneutrale Phase auf Basis der Fallzahlen, dann nach Zuweisung der Leistungsgruppen durch das Land.
  • Definition von Leistungsgruppen: AWMF soll vorbereiten, Gremium aus Ländern und BMG soll auf dieser Basis eine Rechtsverordnung erarbeiten, diese wird dann mit Zustimmung des Bundesrates erlassen.
  • Ausnahmenzur Zuordnung von Leistungsgruppen: Bundesweit einheitliche Kriterien, nach denen Planungsbehörden Optionen erhalten, bedarfsnotwendige Leistungen auch Kliniken zuzuweisen, die nicht alle Vorgaben der Leistungsgruppe erfüllen. Ausnahmen sollen zeitlich befristet sein und deren Ergebnisse evaluiert werden.
  • Level-Strukturvoraussetzungen: Als Folge der jeweiligen Strukturvoraussetzungen der jeweiligen Leistungsgruppen. Zuordnung der Krankenhäuser soll über Zuordnung von Leistungsgruppen erfolgen.
  • Levels Ii: Krankenhäuser sind Plankrankenhäuser.